Medizinrecht
Im Medizinrecht treten immer häufiger Fragen bei Behandlungsfehlern und im Arzthaftungsrecht auf. Daneben entfalten eine besondere Dynamik die Themenbereiche um Kooperationen und Vertragsgestaltungen zwischen medizinischen Leistungserbringern genauso wie das Krankenhausrecht, Vertragsarztrecht und das Berufsrecht der Heilberufe.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie kompetent beraten und begleiten in den Schwerpunkten:
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Arzt-/Zahnarztrecht,
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Arzthaftungsrecht,
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Berufsrecht der Heilberufe,
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Vertragsarztrecht (Praxisgründung, Praxisnachfolge, Zulassung),
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Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung der Heilberufe
(insbesondere ärztliche Kooperationsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaft, MVZ),
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Krankenhausrecht,
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Apothekenrecht,
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Arzneimittel- und Medizinprodukterecht,
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Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung,
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Pflegerecht.