Jedes Jahr werden erhebliche Vermögenswerte an die nächste Generation vererbt. Nur wenige machen von der Möglichkeit Gebrauch, ein Testament zu verfassen oder einen Erbvertrag abzuschließen.
Oft ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögenswerte zu übertragen, um die Steuerbelastung zu reduzieren.
Wir beraten Sie bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten eine letztwillige Verfügung zu verfassen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Ihr letzter Wille umgesetzt und der Familienfrieden gewahrt wird.
Auch im Erbfall beraten und vertreten wir Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen.